Erleichterungen für den Sport in Innenräumen!
Mit der heutigen (12.12.2021) geänderten niedersächsischen Corona Verordnung gibt es folgende Erleichterungen für den Sport in Innenräumen:
- drinnen: 2G+ mit PoC
- draußen: 2G
- wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl: 3G mit PoC
Alternative zu 2G+: wenn Kapazitätsbeschränkungen Sporttreibende auf 10qm/Person, dann 2G statt 2G+
- drinnen: FFP2, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen
Für den Kinder- und Jugendsport gilt:
Die Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche bis 18, sich auch in den Weihnachtsferien nicht testen müssen und nicht unter die 2G-Plus-Regelung fallen.
Der Vorstand
