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Erleichterungen für den Sport in Innenräumen!

Mit der heutigen (12.12.2021) geänderten niedersächsischen Corona Verordnung gibt es folgende Erleichterungen für den Sport in Innenräumen: 

  • drinnen: 2G+ mit PoC 
  • draußen: 2G 
  • wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl: 3G mit PoC 

Alternative zu 2G+: wenn Kapazitätsbeschränkungen Sporttreibende auf 10qm/Person, dann 2G statt 2G+

  • drinnen: FFP2, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen

Für den Kinder- und Jugendsport gilt
Die Corona-Verordnung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche bis 18, sich auch in den Weihnachtsferien nicht testen müssen und nicht unter die 2G-Plus-Regelung fallen. 

Der Vorstand