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Neue Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2025

Die Mitgliederversammlung des MTV „Fichte“ Winsen (Aller) e. V. hat am 15.03.2025 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des MTV „Fichte“ Winsen (Aller) e.V. 

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse

  1. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
  2. Die festgesetzten Beträge werden ab dem 01.07.2025 erhoben.

§ 3 Beiträge
Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der Anlage

  1. Für die Beitragshöhe ist der am 01.01. eines Jahres bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigten Beitrag zu Nr. 03 in der Anlage zahlen: Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, FSJ, BFD, FWD
  3. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 03 - 05 müssen vor dem 01.01. eines Jahres beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen schriftlich nachgewiesen werden. Die Geschäftsstelle entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. Im Zweifelsfall wird die Entscheidung durch den Vorstand getroffen.
  4. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03 - 05. Verspätete Mitteilungen können erst zu Beginn eines nächsten Kalenderjahres berücksichtigt werden.
  5. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag je nach gewünschtem Zahlungsmodus aus der Beitrittserklärung: im ersten Monat des laufenden Quartals/Halbjahres/Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
  6. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge entsprechend des gewünschten Zahltermins/der gewünschten Zahltermine aus der Beitrittserklärung auf das Beitragskonto des Vereins.
  7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von Euro 5 pro Mahnung erhoben.
  8. Die Kosten für Rücklastschriften, die durch das Mitglied verursacht werden (z. B. fehlende Kontodeckung, Auflösung des Kontos), müssen vom Mitglied in voller Höhe erstattet werden.
  9. Die Berechnung des Beitrags für das Beitrittsjahr erfolgt monatsgenau. Der Eintrittsmonat zählt als voller Monat. Ausschlaggebend ist das Datum auf der Beitrittserklärung.

Anlage zur Beitragsordnung: 

Nr. Kategorie/Beitragsklassen Beitrag monatlich

  1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 9,00 €
  2. Erwachsene über 18 Jahre: 16,00 €
  3. Ermäßigter Beitrag: 9,00 €
  4. Passive Mitglieder: 5,00 €
  5. In häuslicher Gemeinschaft lebende ein oder zwei Erwachsene mit allen dort lebenden Kindern unter 18 Jahren: 32,00 €
  6. Ehrenmitglieder: frei
  7. Beitrag einmalig (lebenslange Mitgliedschaft): 1910,00 €

Aufnahmeentgelt in Höhe eines Monatsbeitrages:

  • Kinder: 9,00 €
  • Erwachsene: 16,00 €
  • Familie. 32,00 €

Zusätzlich ergeben sich ab 01.06.2025 folgende Änderungen in der Wassergymnastik/Rehasport im Wasser: 

  • Es wird eine Stunde Wassergymnastik für Vereinsmitglieder geben (dienstags, 2. Stunde)
  • Vereinsmitglieder zahlen weiterhin den Eintritt für das Schwimmbad selbst
  • alle anderen Gruppen werden reine Rehasport Gruppen werden
  • für Teilnehmer/-innen mit ärztlicher Verordnung ist der Eintritt frei
  • Rehasport dauert 45 Minuten, danach müssen die Rehabilitanden das Schwimmbad verlassen. Wenn sie vorher oder nachher schwimmen wollen, müssen sie Eintritt zahlen.