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ABGESAGT: Winsen bewegt sich!

Die Sporthalle im Allertal ist keine Versammlungsstätte, daher dürfen sich grundsätzlich in dem Gebäude nur bis zu 199 Personen aufhalten. Da § 47 NVStättVO  gestrichen wurde, ist für jede Veranstaltung jetzt ein Bauantrag bei der unteren Bauaufsicht (hier LK Celle) zu stellen.

Mit Datum vom 17.06.2022 hat das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz einen Not-Erlass herausgegeben.  Einzelfälle haben aufgezeigt, dass aus zeitlichen Gründen ein Baugenehmigungsverfahren nicht durchführbar ist.

In diesen Fällen kommt eine aktive Duldung durch die untere Bauaufsichtsbehörde (LK Celle) in Betracht. Voraussetzung für die „aktive Duldung“ ist, dass in der Halle ausreichend Rettungswege und Feuerlöscher zur Verfügung stehen müssen und die erforderliche Zugänglichkeit für die Feuerwehr muss gewährleistet sind, um im Brandfall bestmöglich agieren zu können. Optimal wird die Feuerwehr bereits eine Brandwache halten. Außerdem muss die Standsicherheit des Gebäudes gegeben sein.

Die Veranstalter müssen gegenüber der Bauaufsicht des Landkreises darlegen, wie bei der Veranstaltung der Brandschutz und die Sicherheit der Personen gewährleistet wird.
 
Dies können wir als Veranstalter in der Kürze der Zeit nicht mehr leisten.